
AW: nochmal Frage nach Fotos
Ein Lehrer stellt in seinem Blog Arbeiten seiner Schüler aus. Die Eltern der Schüler haben vor Schulantritt schriftlich eine Genehmigung erteilt, dass ihr Kind (nur nicht einzeln) auf der Homepage der Schule auftauchen. Darf er?
Kommt darauf an. Wenn die Genehmigung nur für Bilder oder Namen gilt, darf er keine Arbeiten ohne Genehmigung veröffentlichen.
Weiterhin geht der Lehrer zum Beispiel auf eine Ausstellung und fotografiert das Werk eines Künstlers. Darf es das Fotos mit Namen vom Künstler und Ausstellungsort veröffentlichen?
Wenn die Ausstellung öffentlich und das Abbilden der Kunstwerke dort erlaubt war (das kann in den Regelungen der Ausstellung ausgeschlossen werden), darf er.
Und schließlich hat er vielleicht eine Arbeit eines Menschen fotografiert, dessen Namen er aber nicht kennt. Darf er?
Wie oben. Es kommt nicht darauf an, ob der Name gekannt wird oder nicht.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.