
AW: Verlinkung meiner Seite
Im Prinzip muss man eine Verlinkung zulassen. Nur wenn die Verlinkung nachweislich gegen die Ansichten des Seiteninhabers verstößt (ich weiss zwar nicht was WKW bedeutet, aber wenn es wer-kennt-wen heißt, kann das kaum gegen die Ansichten verstoßen, da es ein normales Listing ist), dann kann man Unterlassung fordern.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.