
AW: Quellcode zur Verfügung stellen
wie könnte sich die Partei Y dann absichern, dass ihr Quellcode auch nur für diese Überprüfung und sonst für keinerlei andere Zwecke genutzt wird?
Gar nicht. Man kann das zwar vertraglich vereinbaren, doch wer zwingt die Parteien, sich daran zu halten - und wioe will man das im Nachhinein überprüfen? Keine Chance.
Und aus meiner eigenen Erfahrung: In der Regel sind für sowas nur Schnittstellenbeschreibungen erforderlich, der Quellcode in den seltensten Fällen (das passiert in der Regel nur bei Kauf des jeweiligen Programms, und dann ist es egal, was damit gemacht wird). Wenn X also auf den Quellcode besteht, würde ich hier unseriöse Absichten annehmen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.