
AW: Ermittlungsverfahren nach Hausdurchsuchung
Weiß jemand von Euch ob die Abfrage der Vorratsdatenspeicherung im allgemeinen vor der Hausdurchsuchung stattfindet, oder danach ?
Die Frage ist relativ einfach beantwortet: Woher haben die die Adresse?
Bei einem Download wird normalerweise nur die IP übermittelt (es sei denn, man ist so dumm, und gibt noch Adresse oder Kreditkartendaten o.ä. auf der Seite an). Und die Adresse wird dann anhand der IP bei den Providern ermittelt. Das passiert somit normalerweise vor irgendwelchen Hausdurchsuchungen.
Könnte durch das Schreiben ( Einlassung ) meines Anwaltes eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erfolgen ?
Sehr unwahrscheinlich, da es sich bei dem Ermittlungsverfahren darum handelt, alle möglichen Beweise zu sichten. Über eine Einstellung wird anhand der Ergebnisse der Verfahrens entschieden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.