
AW: Umgang mit Nutzerpasswörtern
Aus rechtlicher Sicht muss nur für die Sicherheit der Daten gesorgt werden. Wenn das irgendwie anders erfolgt, können Daten auch im Klartext gespeichert werden.
An dieser Stelle ist es wie oft im Recht: Solange nichts passiert, solange ist die Wahl der Mittel egal. Wenn etwas passiert, wurde das falsche Mittel gewählt und entsprechende Folgen oder Strafen resultieren aus dem Gesetz.
Eine solche Entscheidung ist also durchaus zulässig, nur sollte man sich der Konsequenzen bewußt sein, wenn es schief geht.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.