
AW: Firmenname geschützt?
Ja iost es. da geschäftliche Bezeichnungen genauso geschützt sind wie Marken.
MarkenG § 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen
Nach diesem Gesetz werden geschützt:
1.Marken,
2.geschäftliche Bezeichnungen,
3.geographische Herkunftsangaben.
MarkenG § 5 Geschäftliche Bezeichnungen
(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.
(2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten.
(3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.
Damit hat man als Unternehmen für seinen Namen ein mit einer Marke vergleichbares Recht.
Wichtig in diesem Zusammenhang, das auch tatsächlich ein Recht besteht (in der Regel gleiche Branche)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.