
AW: Disclaimer ohne Bekanntmachung ändern
Kommt darauf an, was er regelt. Wenn er nur aktuelle Sachen regelt, darf man darf (dann braucht man es aber nicht). Wenn er sich aber auf vorhergehende Aktionen (Speichern von Daten u.ä.) bezieht, ist das unzulässig.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.