
AW: Rechte am Bildhintergrund
Es kommt darauf an, was Gegenstand des Bildes ist.
Wenn die "zufälig vorbeilaufenden Personen" der Gegenstand sind ("Schau mal, wer da läuft ..."), haben die durchaus das Recht festzulegen, ob oder ob nicht.
Der "Besitzer" des Gebäudes hat allerdings kein Recht, da es hier nur um Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) geht - es sei denn, der Reiterhof ist ein "Kunstwerk", was ich aber mal nicht annehme.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.