Guten Abend,
Ich habe mal eine Frage zu einem strittigem Bild,
Auf einer Fotoplattform kann man folgendes Bild unter einer Creative Command Lizenz herunterladen und veröffentlichen:
Meine Frage wäre ob es unter § 23 I 3 KunstUrhG fällt oder nicht.
(3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; ) also ob das Bild ohne erlaubniss der betreffenden Person veröffentlicht werden darf oder nicht.
Meines Erachtens ist die Versammlung nicht mehr deutlich zu erkennen.
dadurch wäre doch eine Zustimmung erforderlich ?
für Aufklärung wäre ich sehr dankbar