
AW: Youtube Mp3 Download - endlich eine klare Antwort?
Als aller erstes, bitte verweist nicht auf die Forensuche oder andere Beiträge.
Ich würde gerne allen Usern, welche sich die selbe Frage stellen eine nun hiermit eindeutige (sofern möglich) Antwort liefern.
Und was bringt es, wenn die gleiche Antwort immer wieder geschrieben wird? Alle deine Fragen wurden eben schon beantwortet ...
Sollte aber nun ein User ein Video hochladen, welches aus illegaler Quelle stammt, bzw. über welches er nicht die erforderlichen Rechte besitzt, ist somit das Video illegal.
Ist somit der Download auch illegal?
Ja. Nachzulesen im UrhG.
Gehen wir von einem Song aus, welchen der User aus iTunes geladen hat.
Er läd diesen hoch, hat aber nur das Recht, den Song privat zu nutzen.
Ist dieser Song (in Form eines Videos) illegal?
Ja, da es eine Verwertung im Sinne des UrhG ist.
Oder gilt dieser Song als Privatkopie?
Nein, da er veröffentlicht wurde. Privatkopie ist privat. Veröffentlicht ist nicht mehr privat.
Youtube bezahlt der GEMA auch Geld.
Bezahlt Youtube für die Videos der User, also die Songs, oder bezahlt Youtube das Geld für die aus legaler Quelle stammenden Songs (bsp. SonyBMG o. ä.)
YT bezahlt lediglich für die GEMA. Also zunächst nur für die Künstler, die sich durch die GEMA vertreten lassen. Das erlaubt noch lange nicht die Verletzung der Rechte durch Dritte.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ist doch das Gesetz, aber kann dieses in diesem Fall herangezogen werden?
Wieso nicht? Recht ist gilt nun mal, und nur weil es jemand nicht kennen will, heißt das nicht, das es nicht gültig ist und angewandt werden kann.
Wie kann ich diesen Text auslegen?
Hier geht es um das Recht der Privatkopie. Wer Privatkopien aber weitergibt oder veröffentlicht, nutzt eine Privatkopie zu anderen Zwecken. Und somit muss man sich ans UrhG halten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.