
AW: Beratungsgebühr nach E-Mail-Kontakt
Zunächst mal: Einer Unterschrift bedarf es nicht. Verträge können sogar mündlich geschlossen werden ...
Und ob es ein Auftrag war, müsste man
a) anhand der Formulierung (Einzelfall, konkrete Frage)
b) über die Art der Kontaktaufnahme
beurteilen.
a) Wenn man schreibt "Bitte beraten Sie mich zu folgendem Einzelfall: ..." oder "wie sieht es aus, wenn .." wäre dies ein Auftrag. Es ist gesetzlich geregelt, dass Rechtsberatung kostenpflichtig ist - ein weiterer Hinweis nicht unbedingt erforderlich.
b) Wenn man die Email von der Seite hat, wo steht "Aufträge per Email ..." kann dies ebenfalls als Auftrag angesehen werden.
Allerdings finde ich persönlich die Vorgehensweise sehr seltsam. Jeder seriöse Anwalt weist (vor der Beratung) erstmal darauf hin, dass diese kostenpflichtig ist - eventuell mit einer Rückmail, deren Bestätigung man erbittet.Trotz der gesetzlichen Möglichkeit gehört sich meiner Meinung nach sowas.
Das Problem was du jetzt sicherlich haben könntest, du wirst kaum jemanden finden, der dich bei einem Rechtsstreit vertreten wird - keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.