
AW: Recht zur Veröffentlichung einer Domain/Websitename
Sicherlich kann man das, nur muss es der Wahrheit entsprechen. Und oftmals kann das auch als Werbung verstanden werden, die dann unerwünscht (oder nach den Regeln untersagt) ist.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.