
AW: Chat Protokollierung durch den Arbeitgeber
Wenn es ausschließlich betrieblich genutzt werden darf (wovon ich ausgehe), muss er es nicht. Es muss nicht explizit betont sein, dass es nicht privat genutzt werden darf, wenn es nur in der Firma genutzt wird (intern), denn dann ist es mit Arbeitsmitteln gleich zu setzen.
In dem Fall könnte schließlich keine Privatsphäre verletzt werden, da für Privates das Tool gar nicht genutzt werden darf.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.