
AW: Software: Urheberrecht, Nutzungsrecht, Eigentumsrecht
Oder verändert die Angestellten-Situation irgend etwas an den Rechten des MA an seiner SW, sofern es nicht im Vertrag steht?
Nein.
Wie sieht es denn aus, wenn der MA ausserhalb der Arbeitszeit SW entwickelt, die den Bedürfnissen seiner FA entsprechen und der MA wollte sie dann der FA verkaufen?
Kann er, wenn die FA sie kaufen will. Es besteht aber kein Anspruch der FA, solange es außerhalb der Arbeitszeit passiert. Ein klein wenig anders könnte es sein, wenn der MA z.B. krank geschrieben ist, und die Software im Krankenbett entwickelt und das eigentlich Arbeitszeit wäre, aber das würde hier wohl zu weit gehen.
Solte man vielleicht auch mit beachten:
[url]http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/312.html[/url]
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.