
AW: Urheberrechte bei Tapeten

Zitat von
kökö
Hallo,
eine Frage: wenn man einen Flyer erstellt, bei dem im Hintergrund das Muster einer Tapete zu sehen ist, die von einem Anbieter von Puppenspielzeug stammt, liegt dann eine Urheberrechtsverletzung vor?
Wenn das Tapetenmuster ausreichend Schöpfungshöhe hat, um urheberrechtlich geschützt zu sein: ja.
Bei Tapetenmustern stelle ich mir die Gutachterstreitigkeiten, wann das der Fall ist, äußerst amüsant vor.
Beim "Anbieter von Puppenspielzeug" könnten aber eventuell auch noch Markenrechte in Frage kommen, das wäre zu unterscheiden. (Wenn eine Bild- oder Wortmarke o.ä. abgebildet ist.)
Wie weit müsste man die Tapete verfremden, damit die eventuelle Urheberrechtsverletzung umgangen werden kann. Reicht es, die Farbe zu verändern?
Gar nicht. Eine "Entfremdung" ist immer eine Bearbeitung oder sogar eine Entstellung. Da ginge ohne Erlaubnis des Urhebers ggf. gar nichts.
Was zulässig ist: unter Benutzung eines fremden geschützten Werkes ein eigenes neues Werk zu schaffen. Da muß dann der eigenschöpferische Anteil deutlich überwiegen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.