Hallo Leute!
Wie sieht es jetzt eigentlich mit dem Begriff "Netbook" aus?
Darf man, wie Anfang Juni überall zu lesen war, den Begriff nun gewerblich in einem Domainnamen und in einem Onlineshop verwenden ohne eine Abmahnung zu befürchten?
Hallo Leute!
Wie sieht es jetzt eigentlich mit dem Begriff "Netbook" aus?
Darf man, wie Anfang Juni überall zu lesen war, den Begriff nun gewerblich in einem Domainnamen und in einem Onlineshop verwenden ohne eine Abmahnung zu befürchten?
Geändert von LoKuM (14.06.2009 um 21:38 Uhr)
ja er bezeichnet ja kein exactes produkt einer firma sondern einen computertyp... also wenn du dann eine abmahnung bekommst dann muss jemand der in seinem onlineshop das wort putzmittel verwendet auch abgemahnt werden...
Das war doch aber mal ganz anders? Der Begriff war doch ursprünglich für ein Produkt von einem Hersteller bestimmt, hat sich dann aber als Kategoriename durchgesetzt.
In dem Zug ist es wohl dazu gekommen, dass es einige Abmahnungen und ein Verfahren gab. Darum auch LoKuMs Frage.
lol leute die die domain eeepc-forum regiegstriert haben, denen ist auch nichts passiert obwohl eeepc ein markenname ist. und wenn du vista-hilfe.de registrierst bekommst du auch keine abmahnung von microsoft
Sind die denn primär kommerziell? Da muss man ja unterscheiden.
Einer DSDS-Fansite ist es passiert, die haben ein Verfahren mit RTL gehabt - e-recht24.de/ irgendwo.