
AW: Justiz unterstützt eBay- Betrüger?
So sehr ich deinen Ärger verstehen kann - in dem Fall wird der Unetrschied von Strafrecht und Zivilrecht erkenntlich.
Die Anzeige (und damit die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft) kann nur auf Grund einer Sraftat erfolgen (also Strafrecht). Wenn nicht genügend Beweise für eine Straftat vorliegen oder die Straftat also solche nicht gegeben ist, wird das Verfahren eben eingestellt. Aus München kenne ich sogar einen Fall, wo ein Diebstahl, wo de rTäter bekannt war, nicht verfolgt wurde und letztendlich nicht mehr bewiesen werden konnte ...)
Die Forderung nach Lieferung (oder Geld zurück) ist jedoch rein zivilrechtlich und hat weder mit der Polizei noch etwas mit der Staatsanwaltschaft zu tun.
Auch nache ienr Verurteilung als Straftäter müsste man seine Forderung immer noch zvilrechtlich einklagen, da man aus einem Strafverfahren keine Ansprüche bekommt.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, bin Arbeitslos und kann mir deswegen auch keinen Anwalt leisten!
Für solche Fälle gibt es die Einrichtung der Prozeßkostenhilfe. Einfach mal bei einem Anwalt anrufen (kostet erstmal nichts). Die können dann in der Regel weiterhelfen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.