Ich habe mal eine Frage :
Angenommen Firma B wird in einem Gerichtsverfahren eine Domain zugesprochen und der bisherige Inhaber Firma A muss diese daraufhin rausgeben .
Firma A muß sich also eine neue Internetadresse suchen.
Wenn nun nach Jahren die Firma B die Domain (ohne weitere Markenrechte) an Firma C (Neugründung) verkaufen würde und auf einmal auch ohne die Domain leben könnte, könnte der Altinhaber die Firma A dann Ansrüche
gegen B oder C geltend machen ?
Wenn B die Domain nicht mehr brauchen würde, hätte dann A - als Altinhaber-
irgendwelche besseren Rechte als der mögliche Dritte C ?