
AW: Frage zum Namensrecht
Allerdings gilt sowohl der Markenschutz als auch der gewerbliche Namensschutz nur bei gewerblicher Nutzung.
MarkenG § 3 Als Marke schutzfähige Zeichen
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden,
die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden
Man kann zwar auch sonst eine Marke eintragen lassen (die gewerbliche Verwendung wird bei der Eintragung nicht geprüft). Allerdings hat die Marke keinen Bestand, sobald jemand widerspricht oder Löschung beantragt ... Und das Geld der Registrierung ist dann natürlich weg.
Einen wirksamen Schutz bei ausschließlich privater Nutzung gibt es nicht.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.