Was musst man tun, wenn die Adresse unbekannt ist (vom den Typen der die Anzeige bekommen soll)?
Was musst man tun, wenn die Adresse unbekannt ist (vom den Typen der die Anzeige bekommen soll)?
"Anzeige gegen Unbekannt" - ist nicht außergewöhnlch
Man kann nur das angeben, was bekannt ist. Der Rest ist Sache der Ermittlungen. Und nach meinen Erfahrungen macht das, was den Erfolg der Anzeige angeht, keinen Unterschied, ob bekannt oder nicht. Es kommt eher darauf an, ob sich die Verfolgung überhaupt lohnt![]()
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
und in meinen Fall?Was würdest du sagen?
In meinen Fall habe ich noch die Bankverbindung und das PayPal Konto.
Bank ist schon besser, der Typ muss sich ja schließlich "per Postident" melden.
Wie gesagt kommt es auf den Sachverhalt an und nicht auf die Informationen, die man hat. Wobei mehr Informationen sicherlich besser sind![]()
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Die Frage ist nun ob Staatsanwaltschaft sich die Mühe gemacht wird.
Ich habe einen Verkäufer angesprochen bei den dieser Typ etwas gekauft hat.
Nun habe ich eine Lieferadresse bekommen.
In Telefonbuch steht eine Telefonnummer die aber ein Paar hausnummer weiter ist, aber dort wohnt auch ein Herr den ich suche (bzw. der genau so heist).
Interessant....
An Bankdaten habe ich noch eine weitere Hoffung da man einen Postident ausfüllen muss, bei PayPal Konto kann ein weiteres Bankkonto stecken, aber die Wohnadresse kann ein FAKE sein.
Lass die eigenen Ermittlungen - damit kann man sich schnell Probleme machen. Nimm alles was du hast und mach eine Anzeige. Überlass den Rest den Profis![]()
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.