
AW: Was darf man, ohne gegen das Urheberrecht zu verstossen ?

Zitat von
Higa
Bin soeben auf Euer Forum gestossen und hoffe, mir hier etwas Klarheit zu verschaffen, was man im Internet darf und was nicht. Kürzlich habe ich gelesen, dass es sogar für Fotos einer Bockwurst ein Urheberrecht gibt
Der urheberrechtliche Schutz eines Werkes hängt nicht davon ab, was dieses Werk zeigt. Fotos sind immer urheberrechtlich geschützt, entweder als "Lichtbildwerke" (meistens) oder als "einfache Lichtbilder" (seltener); der Unterschied liegt im wesentlichen in der kürzeren Schutzfrist (70 Jahre nach Tod des Urhebers gegen 50 Jahre nach Erstellung bzw. Erstveröffentlichung).
1. Darf man einen Autor zitieren, wenn man die Quelle angibt ? Ich nehme an, dass man das in diesem speziellen Fall darf, solange man den Autor angibt, da der Text auch durch eine Google-Suche zu finden ist, oder ?
Man darf zitieren, wobei ein Anspruch des Urhebers auf Urhebernennung, also Quellenangabe besteht. Das Zitatrecht hat Grenzen, die sich in §51 UrhG und der Rechtsprechung dazu finden.
Aber wie ist es mit Auszügen aus einem Buch ?
Wie mit allen anderen Zitaten auch.
2. Wie ist es mit Avataren, z.B. mit Zeichentrickfiguren aus einem Buch ?
Es wird schwierig werden, einen Avatar zu "zitieren".
Unter den freien Avataren hab ich nicht das Richtige gefunden
Das wäre urheberrechtlich wiederum irrelevant.
Tips? Einfach mal nach "Zitatrecht" googeln. Schon Wikipedia hat erste Informationen parat.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.