
AW: Problem mit Ebay Käufer bitte um Rat!!
Auf einen guten Preis enigen oder einen kleinen Betag als Schadenersatz vorschlagen z.B. 10 Euro. (damit der Bewertungsprofil 100 % erhalten bleibt).
Oder eine Negative Bewertung kassieren und einen Kommentran schreiben.
Rechtlich gesehen ist das völlig egal ob Sie oder Ihre Tochten oder sonst jemand für 1 Euro etwas verkauft kann man dagegen vorgehen mit eine Anfechtung wegen Irrtum.
Ich bin mir sicher das es nicht bis zum Gericht kommen wird. Vor Gericht kann so eine Anfechtung erfolgen und die Gegenseite bleibt auf ihre Kosten sitzen.
Ich muss sagen, das ich das selber nicht glaube, das es von einen Kind eingestellt wurde, sondern dass es nur eine Ausrede ist. Aber das ist egal