
AW: Tester behält Rezessionsprodukte, trotz Aufforderung zur Rücksendung
Rezension - 1. kritische Besprechung (neuer Bücher, Theateraufführungen, Filme usw.); 2. Bearbeitung eines Textes (zur Neuausgabe)
Rezession - Rückgang (des wirtschaftlichen Wachstums)

Zitat von
Silversurger
B, einer der Tester, bekommt von A 3 Rezessionsexemplare zugeschickt um diese für einen Testbereicht zu testen.
Nun verlässt person B das Team, aufgrund von verzögerten Testberichten, trotz einer vorgegebenen Frist, die auch von B bestätigt wurde.
A fordert nun B auf die Exemplare nach verspäteter Veröffentlichung und dem Ausschluss aus dem Team an A zurückzusenden. B bestätigt dies, sendet sie aber nicht zurück.
Nach mehrmaligen Anfragen bei B erhält A aber einfach keine Anwort mehr.
Besteht für A die Möglichkeit zu klagen?
Die Möglichkeit zu klagen besteht immer...
Üblicherweise gehen Rezensionsexemplare in das Eigentum des Empfängers (Redaktion, Redakteur) über, der sie vom Herausgeber (Verlag usw.) erhält. Daß Rezensionsexemplare nach Gebrauch zurückzusenden wären, habe ich noch nie erlebt - man würde das wohl ausdrücklich dazusagen müssen. Anderenfalls darf er Empfänger wohl davon ausgehen, daß das Rezensionsexmplar ihm dauerhaft übereignet wird.
Insofern wäre meiner Ansicht nach der Betreiber des Mediums, also A, der Empfänger und Eigentümer der Rezensionsexemplare.
Wenn er diese nun mit dem Auftrag an Dritte (hier: B) weitergibt, eine Rezension zu verfassen, dann müsste man schauen, was "üblich" ist - üblicherweise gehen die Rezensionsexemplare in das Eigentum des Rezensenten über, sie werden nicht im Verlag oder in der Redaktion gesammelt.
An dieser Stelle allerdings wird es m.E. rechtlich diffus, man müsste schauen, ob es Arbeitsverträge gibt, die etwas dazu sagen, usw. usf.
Die Übergabe des Rezensionsexemplars ist allerdings m.E. mit dem Auftrag verbunden, die Rezension zu schreiben, das Buch ist sozusagen Arbeitswerkzeug. Und wenn der Auftrag abgelehnt oder zurückgegeben wird, dann sollte eigentlich auch das "Werzeug", also das Rezensionsexemplar zurückgegeben werden...
Die Frage ist allerdings, ob es sich lohnt, wegen einiger Bücher, die man noch nicht mal bezahlen musste, ein Gerichtsverfahren anstrengen will.
Normalerweise würde ich sowas ja unter "Schwund, unvermeidbarer" verbuchen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.