Hallo, ich habe mal eine Frage zu folgender Allgemeinsituation; meine Google-Suche hat mich leider nicht weiter gebracht:
Ein Privatverkäufer verkauft ein Gerät bei einem Online-Auktionshaus, der Käufer meldet es als defekt und der Verkäufer entschließt sich das Gerät zurück zu nehmen.
Kann er, vor der Erstattung des Kaufbetrages, auf die Rücksendung des Gerätes bestehen?
lg