
AW: AGB ohne Widerrufsrecht
Wenn die Widerrufsklausel in den AGB fehlte, dann hat das lediglich zur Folge, daß die Widerrufsfrist unbegrenzt dauert.
Mit der Frage, ob ein Billiard-Queue durch das Einkreiden und kurze Benutzen eine Wertminderung erfährt, hat das nichts zu tun. Und das ist hier die entscheidende Frage.
Gegenfrage: würde der normal anspruchsvolle Billiardspieler einen solchen Queue noch als "neu" akzeptieren? Ich versteh nichts von Billiard und der Mentalität von Billiardspielern - aber erstmal klingt es so für mich, als würde dadurch eine sichtbare und nicht wieder zu beseitigende Abnutzung des Queues entstehen. Und dann hat der Händler natürlich das Recht, einen entsprechenden Abzug vorzunehmen.
Was die Frage der Versandkosten betrifft, findest Du hier Details:
[url]http://www.aufrecht.de/index.php?id=3654[/url]
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.