
AW: Geld zurück trotz Insolvenz?
Kommt darauf an, was man un ter "Pleite" versteht.
Bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) gibt es nbur die Insolvenz, da muss man sich in diesem Fall an den Insolvenzverwalter weden. In der Regel ist das Geld dann aber weg, da es bei solchen Firmen kaum noch was zu holen gibt. Macht man seine Forderung nicht geltend, hat man keinen Anspruch mehr, wenn die Firma abgewickelt ist.
Bei Personengesellschaften (Gewerbe, GbR) haften die Inhaber auch mit Privatvermögen. Dann muss man seine Forderung gegenüber dem geltend machen, der für die Verbindlichkeiten der Firma über die "Pleite" hinaus haftet. Da diese dann aber in der Regel in die Privatinsolvenz gehen, muss man sich an den entsprechenden Anwalt wenden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.