Hallo und guten Abend,
auf einer Website sollen zu einem Schwerpunktthema (Fach)Literaturhinweise geben werden:
Buchtitel
Autor
Verlag
ISBN
Zum Verlag sollte zusätzlich noch ein Link gesetzt werden, der zu einer Buchbeschreibung führt.
Zusätzlich soll der Hinweis gegeben werden, dass die Liste ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit anzusehen sei.
Meine Frage ist nun, ob eine solche Verfahrensweise eigentlich rechtlich o.k. ist.
Wäre nett, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.
Gruß: Hans-Dieter