Hallo,
Ich brauche dringend einen Rat, ich habe bisher noch nie ein rechtliches Problem gehabt und brauchte auch noch nie einen Anwalt,
deshalb habe ich auch keine Ahnung davon.
Wie auf [url]http://www.golem.de/0502/36558.html[/url] oder [url]http://www.heise.de/newsticker/meldung/56729[/url] zu lesen ist, werden Nutzer des E-Mail Accounts von Google abgemahnt, wenn sie Einladungen für den E-Mail Service auf eBay verkaufen.
Es handelt sich hierbei um jemanden, der mit Google selbst oder dem E-Mail Service nichts zu tun hat, sondern er hat nur eine ähnlich klingende Domain.
Wegen der "Verwechslungsgefahr" werden nun Massenabmahnungen verschickt, in diesem 15-seitigen Schreiben werden 30.000 € gefordert. Ich habe vor kurzem selber diese Abmahnung bekommen.
Seitens Google wird der Verkauf dieser Einladungen aber toleriert (ich habe dort angerufen).
Was ich jetzt nicht verstehe:
Es handelt sich um einen Streitwert von 30.000 €, die auch gefordert werden. Aber laut Internetrecherchen kommen die Meisten da mit 900 - 1000 € Abmahngebühr raus.
Wie ist das zu verstehen? Wenn man jetzt die Unterlassungserklärung unterschreibt, muss man dann doch die geforderten 30.000 € zahlen? Wie schafft man es, mit diesen 900 - 1000 € da rauszukommen? Das verstehe ich einfach nicht. Ich habe bisher 6 Opfer, die ich im Internet gefunden habe, angeschrieben, ebenso habe ich schon in andere Foren geschrieben, aber niemand hat bisher geantwortet.
Ich habe zwar bereits einen Anwalt konsultiert (wie ich den bezahlen soll weiß ich noch nicht, da ich arbeitslos bin) aber der wusste auch (noch) nicht was zu tun ist, er wolle sich da erst durcharbeiten. Leider gibt es hier und in der Umgebung keinen Spezialisten für Urheber- oder Internetrecht.
Wenn mich einer hier aufklären könnte, wäre ich sehr Dankbar. Denn nirgends bekomme ich eine Antwort auf meine Frage.
Unknown