
AW: Rechte an Musik Charts
a) wäre es auch ein Verstoß gegen das Urheberrecht wenn Journalisten oder Autoren einzelne Chartplatzierungen oder Verweildauern in Beiträgen oder Büchern erwähnen? Also z.B. in einem Bericht oder Buch über eine Rockgruppe auf Chartplatzierungen einzelner Titel verweisen?
Zitieren darf man im Rahmen des Urhebrrechts. Also unter den in §51 UrhG genannten Voraussetzungen.
b) Wo grenzt man wesentliche Teile einer Datenbank gegenüber unwesentlichen ab? Denn eine Datenbank steht zweifelsohne hinter jeder Chart-Auswertung
Hier braucht man nichts abgrenzen. Es geht nicht nur um die Datenbank als Programm, sondern auch die Zusammenstellung der Daten.
c) wo greift hier die EU-Datenschutzrichtlinie? Dürfte man heute, also 2009, auf Hitparaden des Jahres 1994 beliebig zugreifen da diese jetzt 15 Jahre alt sind?
Was hat der Datenschutz mit Urheberrrecht zu tun? Nichts. Das sind zwei verschiedene Rechtsgebiete.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.