
AW: Impressum als Bild darstellen?
Die Verletzung der Barrierefreiheit durch Weglassen des ALT-Attributs ist IMHO nicht abmahnbar.
Dem stimme ich in Bezug auf das Wettbewerbsrecht zu, da die Barrierefreiheit bei privaten oder gewerblichen Seiten keine Pflicht ist. Das gilt nur für staatliche Seiten.
Mehr als 2 bis 3 Worte sollten dort sowieso nicht Platz finden, mehr wäre Veralberung und Spam und würde dementsprechend von Suchmaschinen korrekterweise bestraft.
Das ist allerdings eine "unsinnige" Erklärung. Was die Suchmaschinen machen, interessiert das Gesetz eigentlich nicht.
Die Impressumsangaben müssen für jedermann erkennbar sein, und das scheitert beim Bild.
Sie müssen " leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar " sein. (§5 TMG) Was anderes verlangt das Gesetz nicht, also auch keine "Barrierefreiheit".
ps:
bitte das Wort "dumm" oder ähnliche herablassende Bemerkungen bei Antworten auf Postings von Usern des Forums unterlassen.
Es kann durchaus dumm sein, in einer bestimmten Art und Weise zu handeln. Gut, man kann auch unklug sagen, nur das drückt das selbe aus. Herablassend ist es bestenfalls im Auge des Betrachters, wenn er es auch sich bezieht. Ich verwende also weiter solche Worte, wenn es angebracht ist und andere Ausdrucksweisen unglücklich oder weniger aussagekräftig sein. Da ich damit niemanden persönlich anspreche (es sei denn, es ist im Kontext erkennbar - dann spare ich es mir aber auch), solange muss sich niemand beleidigt oder herablassend behandelt fühlen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.