
AW: Darf man selbst aufgenommene Lieder in Youtube stellen?
Hi,
auch hier vorweg der Zusatz:
Ich habe mir Jura nicht so viel zu tun,
versuche dennoch eine Antwort zu finden,
die dann aber nochmal von Fachleuten verifiziert werden sollte:
Es kommt ganz darauf an, wie die Künstler so drauf sind,
ums umgangssprachlich zu formulieren.
Normalerweise fällt das unter das "Fair Use" Prinzip,
da aber die Songtexte unter Urheberrecht stehen,
kommt es allerdings darauf an wie die Lieder vorher lizensiert waren,
d.h. um welchen Song es sich handelt (es gibt welche,
deren lizenzen ausdrücklich so etwas erlauben).
Grundsätzlich, falls die lizenz das nicht ausdrücklich erlaubt und der
Songtext, sowie die "Tonfolge" / "-melodie" dem Copyright unterliegt,
kann der Anbieter das Lied dann löschen lassen.
In der Praxis verfährt bspw. youtube dann allerdings entweder
mit einer Liedsperrung oder Entfernung des tons von dem Lied,
d.h. wenn es für diesen Zweck (nicht kommerziell, privat) genutzt wird,
denke ich ist das vollkommen in ordnung - eben "Fair Use"
und ein gewisser Grad künstlerischer Neuschöpfung.
Im schlimmsten Falle geschieht dann oben genanntes,
man braucht also nicht beunright sein.