
AW: Absicherung von rechtlichten Problemen und Gewerbe als Minderjähriger
und die Leute dann schlimme Sachen schreiben würden, wie rechtsradikale oder pornografische Inhalte, könnte man dann Probleme bekommen ?
Natürlich sollte man aufpassen was die Leute da reinschreiben. Ist ja quasi nichts anderes als wie bei einem Forum, dort hat der Betreiber schließlich auch gewisse Prüfpflichten. Wenn die Beschreibungen gegen gesetzliche Verbote verstoßen oder gegen den Jugendschutz, sollte man sie überhaupt nicht veröffentlichen. Eine solche sollte auch nur nach vorheriger Kontrolle erfolgen.
Wenn man so eine Seite hätte auf der Leute ihre Träume erzählen könnten, was müsste in den AGB drinstehen um nicht in Probleme zu geraten ?
Also sich gänzlich per AGB absichern dürfte wohl kaum drin sein. Zumindest sollte man m.E. dort zumindest reinschreiben das man es sich vorbehält Beiträge zu veröffentlichen oder eben nicht. Auch vorab das sich der Inhalt an Recht und gute Sitten zu orientieren haben sollte und das man sich eine Löschung auch nach Veröffentlichung vorbehält.
Auch das Rechte Dritter nicht verletzt werden dürfen ...
Konkret empfiehlt es sich hier beraten zu lassen.
Was für Probleme könnte dieser jemand bekommen ?
Abhängig vom Inhalt eben strafrechtlich oder zivilrechtlich. Ersteres wenn bspw. volksverhetzende Inhalte veröffentlicht und verbreitet würden, zivilrechtlich bspw. wenn Rechte von Dritten verletzt werden (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte etc.)
Wenn eine Person 16 wär und so eine Seite aufmacht und dort Werbung drauf hätte um den Server zu bezahlen und klein bisschen Geld zu verdienen müsste diese in Deutschland lebende Person ein Gewerbe anmelden, oder wäre es besser wenn die Eltern dieser Person ein Gewerbe anmelden würden ?
zum Thema der Gewerblichkeit einfach mal die Forensuche nutzen, wurde hier schon öfters behandelt. Hat man aber das Ziel Geld zu verdienen, sollte man ein Gewerbe anmelden. Das geht auch wenn man unter 18 ist. Infos können dazu auch die Gewerbeämter geben.
Was würde sich für diese Person ändern, wenn sie ein Gewerbe angemeldet hat ?
Gewisse Rechte und Pflichten, teils abhängig von der Art des Gewerbes. Dann natürlich eine Steuerpflicht, sofern man die Freibeträge überschreitet. 20 Euro liegen da aber noch weit drunter.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung