
AW: Käufer will Geld zurück
Wurden die Gewährleistungspflichten vor dem Verkauf ausgeschlossen oder beschränkt? Wenn nein, kann der Käufer durchaus Ansprüche geltend machen.
Die Frage ist nur in wie weit der Mangel - Bruch an der CD - schon bestand. Also ich kenne mich da jetzt nicht dermaßen aus, aber wenn die CD selbst beschädigt ist, dürfte so manches Laufwerk die CD gar nicht annehmen bzw. lesen. Der Käufer hätte den Schaden dann schon viel früher bemerkt. Der Verkäufer muss ja nicht für alles haften, sondern nur wenn die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist.
Zumal würde ich mir den Schaden vom Käufer dokumentieren lassen. Ein einfaches Bild per Email reicht ja aus. Aber auch Vor- und Rückseite (ansonsten könnte es ja jede CD sein)
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung