
AW: Urheberrecht von gecoverter Musik (Video) auf Website
Du fragst nach Urheberrecht, und ja, genau genommen kann der Urheber jeder Veränderung widersprechen, Eure Version also verbieten. Genau so kann er die Veröffentlichung untersagen.
Ich kenne allerdings aus der Covermusik-Praxis nicht, dass man den Urheber wirklich fragt. Da geht man wohl einfach ein Risiko ein.
Alle Deine Hinweise auf wenige Auftritte, etc, haben nur Einfluss auf die GEMA-Gebühren, nicht auf die Rechtslage. Das Video ist in jedem Fall GEMA-gebührenpflichtig, aber das war ja nicht Deine Frage.
-K