
AW: Verein, Recht auf eine Domain
Jaein. Also ein Anspruch könnte aus § 12 BGB stammen, aber m.E. nur auf Unterlassung, nicht zwingend auf Übertragung.
Was die Domain angeht, so müsste man meiner Ansicht auch hier unterscheiden. Denn wer sagt denn das der Verein der einzige im Ort ist der sich mit Fußball oder Schach beschäftigt. Also die Konstruktion "artdesvereins-ort.de" dürfte wohl weniger "exklusiv" sein als "vereinsname-ort.de", bsp:
Fussballverein-OrtX.de weniger exklusiv wie FCOrtX1912 und SpVggOrtX.de
Die erste würde schließlich für beide zutreffen, da beide ein Fussballverein aus Ort X sind.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung