
AW: Video aufgenommen, privat Veröffentlichen, Urheberrechtlich geschützte musik ...
Wenn die Musik nicht der hauptsächliche Bestandteil ist, könnte es sich lediglich um unwesentliches Beiwerk handeln. Doch ist die Norm meines Wissens eher eng auszulegen.
Von einer übermäßigen Verbreitung im Web würde ich aber dennoch absehen. Auch weil in dem Video Dritte zu sehen sind und ein Geburtstag doch eher was privates ist. Nicht jeder möchte sich und seine Gespräche unbedingt ungefragt im Netz wiederfinden.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung