Hallo zusammen
angenommen, Person A ist Schüler/Student und leistet für ein neues Internetportal eine einmalige Dienstleistung in Form von 300 Forenbeiträgen. Person A erhält hierfür 25 Cent pro Beitrag, gesamt also 75 €. Person B möchte eine Quittung nach Bezhalung, um es unter "Sonstiges" absetzen zu lassen.
Weiterhin möchte Person B die volle Anschrift und Telefonnumer (wahrscheinlich zur Klärung des Ablaufs) von Person A. Person A hat aber kein Gewerbe möchte das wegen 75 € auch nicht anmelden. Person A meint zu wissen, dass man einen Betrag von etwa 460 € ohen Gewerbe dazu verdienen darf, muss das aber auf der privaten Steuererklärung abgeben.
Was ist, wenn Person A keine Steuererklärung macht, bzw. noch nie eine gemacht hat. Ist Person A durch das einmalige Schreiben einer Quittung (ohne MwSt) dazu verpflichtet. Kann durch diese Dienstleistung ohne Gewerbeanmeldung Person A eine Strafe drohen?
MfG Mathe