Angenommen ein Käufer hat ein gebrauchten einjährigen Quad und Top-Zuschtand bei ebay billig von Privat ersteigert.
Angenommen der Verkäufer hat, nach dem Gebotsabschluss, dem Käufer gemailt, dass das Quad zwei Tage vor Auktionsende Motorschaden hatte.
Angenommen im zweitem email hätte der Verkäufer dem Käufer geschrieben, dass Reparatur lange dauern könnte weil die Teile bestellen muss und die aus Fernost kommen und das wird dann sicher etwas dauern deshalb schlägt dem Käufer vom Kauf zurücktreten.
Welche Möglichkeiten stehen dem Käufer zur Verfügung die gekaufte Ware zubekommen, obwohl die Ware erst bei Abholung bezahlt werden soll?