Hallo User,
habe bei einem VK 2 Sachen ersteigert. Beim Zweiten hatte er den Zusatz "Abholung nicht erwünscht" reingeschrieben, beim 1. nicht. Beim 2. hab ich den AGB-Teil dann auch gar nicht gelesen.
Bei Abholung wollte er mir dann nur den 1. Artikel aushändigen. Den 2., eine CD, sollte ich mir dann schicken lassen.
Wer hat dazu eine Meinung, und welche ?
MfG
Montag