Wenn jemand bei youtube Inhalte herunterläd, eventuell modifiziert (verändert) und dann wieder hochläd, macht er sich dann strafbar ?
Wenn jemand bei youtube Inhalte herunterläd, eventuell modifiziert (verändert) und dann wieder hochläd, macht er sich dann strafbar ?
Kommt auf den Einzelfall an.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
[COLOR="DarkRed"]Ich habe die Gema direkt angeschrieben in dieser Angelegenheit
hier die Antwort dazu:[/COLOR]
vielen Dank für Ihre E Mail zum Thema YouTube.
Die GEMA hat nicht, wie so oft berichtet, Videos auf YouTube sperren lassen. YouTube hat das selbst getan, obwohl wir ihnen angeboten haben, dass während der Vertragsverhandlungen alle Videos ganz normal weiter laufen können. Bislang sind aber nur sehr wenige Videos gesperrt worden und einige der bereits gesperrten sind wieder online gegangen.
Bezüglich Ihrer Frage möchte ich Sie daher bitten sich an YouTube direkt zu wenden, weil wir dazu keine Auskunft geben können.
Informationen finden Sie vielleicht auch hier:
[url]http://www.youtube.com/youtubeonyoursite[/url]
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit den besten Grüßen
......... ..........
Hmm -- ich bin hilfreichere Antworten der GEMA gewohnt, diese geht ja komplett am Thema vorbei. Kein Wunder:
Das Verändern eines Werkes ist m.W. laut Urheberrecht nur mit Einverständnis des Urhebers (oder Rechteinhabers?) erlaubt. Da hat die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nichts mit am Hut.
-K