
AW: Urteil trotz ärztlichen Attestes
Tja, Tipps wohl nicht, weil sonst Rechtsberatugn wäre.
Aber mich interessierts trotzdem. Wer hat denn das Artest ausgestellt und aus welchem Grund?
Naja, wenn es tatsächlich zu einer Berufungsverhandlung gekommen ist, ist doch quasi egal, was in der ersten Verhandlung passiert ist, schließlich wurd da das ganze ja noch mal bestätigt? Denn das, was du in der ersten Verhandlung vorgebracht hast, konntest du doch bestimmt in der "Berufungsverhandlung" vorbringen?
Bundesverfassungsgericht könnt ich ja verstehen, aber Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat sicherlich was besseres zu tun - in unserer heutigen Zeit...