Hallo,
folgender fiktiver Fall,indem Eure Meinungen und Vorschläge herzlichst aufgenommen werden
VK stellt ein Notebook bei eBay ein, zum Sofortkauf weit unter üblichen Verkehrswert.Artikel ist gebraucht !
Artikel soll per Nachnahme geliefert werden,wurde auch in der Beschreibung angeboten.
Nach kurzem Kontakt schrieb VK
"Ware geht morgen raus"
Eine Woche später noch immer keine Meldung vom VK, also schreibt der K den VK an und pocht auf Erfüllung des Kauvertrages.
Der K bekommt folgende Mail
"ich muss ihn leider mitteilen das mir die ware entwendet wurde auf dem weg zur post im buss!! und ich ihnen damit die ware nicht zuschicken kann!! ich überlege anzeige zu machen aber das bringt ja eh nix!! was meinen sie?"
Komischer Zufall,denkt sich der K....jeder normal denkende Mensch ruft in diesem Falle die Polizei,und erstattet Anzeige.
Ist der VK verpflichtet nun den Differenzbetrag zu einem gleichwertigen Gerät zu zahlen? Soll heißen,der K kauft sich ein gleichwertiges Produkt für 600 € und kann dem VK den Differenzbetrag in Höhe von XXX € minus des Sofortkaufpreises in Rechnung stellen?
Theoretisches Beispiel
Sofortkauf 1 € Angebot bei Ebay
Verkehrswert 5 € Marktüblicher Durchschnittspreis für Gebrauchtes Gerät
Differenzbetrag 4 € an den K zu zahlen
Danke