
Re: Abmahnung wegen § 43 b I TKG

Zitat von
Anonymous
Wir haben dieses Jahr im Februar eine Abmahnung von einer SR-Tronic GmbH
vertreten durch die Kanzlei L+S erhalten. Es ging um den fehlenden Hinweis
bei 0190-Nummern, dass die anfallenden Telefongebühren für das deutsche
Festnetz gelten.
Von der Sache her ist diese Abmahnung nicht zu beanstanden, da dieser Hinweis
in der Tat gesetzlich vorgeschrieben ist, allerdings erscheinen uns doch die
geforderten Anwaltskosten etwas hoch. Wir möchten deshalb hier nachfragen, ob
sonst noch jemand in diesem Zeitraum - oder auch später - eine solche Abmahnung
erhalten hat, da wir uns gegen diese Kosten zur Wehr setzen möchten (nicht gegen
die Abmahnung an sich oder die damit verbundene Unterlassungserklärung).
Bitte meldet euch per PM, damit man sich austauschen kann.