
AW: Muss man Steuern Zahlen?
Gewinnabsicht => Gewerbe
> 18 => Einverständnis der Eltern + Einverständnis Gericht => Gewerbe
Der Prozess kann sich allerdings ein bisschen hinziehen. Lohnt sich also u.U. ein, zwei Monate zu warten, bis man 18 ist, und dann das erst zu starten, als mitm Vormundschaftsgericht (müsste es zumindest sein) sich lange rumzuplagen. Also kommt auch darauf an, wie weit man von der 18 entfernt ist.
Gewerbe => in Abhängigkeit vom Gewinn ggf. Einnahmen-Überschussrechnung => Steuererklärung
Zu beachten ist halt, wie viel Gewinn und Umsatz zu erwarten sind. Wird man s.g. Kleinunternehmer, weist man keine Umsatzsteuer aus, brauch diese also nicht an das FA abführen, kann allerdings auch die Umsatzsteuer, die man selbst bezahlt (im Einkauf) nicht gegenrechnen.