Hallo zusammen
Ich hab über die SuFu nur Löschungen von Forenbeiträgen gefunden, hier geht es aber um was anderes. Hoffe, ich bin hier richtig.
Frage zum Urheberrecht:
"Person A" meldet sich bei einer Internetplattform an und stimmt den AGB zu, dass das Recht die Beiträge von A zu nutzen/veröffentlichen ab da bei xy.de liegt. Das wird während der Mitgliedschaft auch so gehandhabt und es gibt eine geringfügige Vergütung/Lesung nach einem Bonussystem. Nun will A nach Jahren die Mitgliedschaft beenden und entzieht xy.de die weitere Nutzung.
xy.de weigert sich, das geistige Eigentum von A zu löschen - ja sie stellen bereits überschriebene Beiträge wieder her - und verweisen auf entsprechenden Abschnitt in den AGB. A ist der Ansicht, dass sich die AGB ausschließlich auf Mitglieder bezieht und auch nur Mitglieder weiterhin am Bonussystem beteiligt sind. Da A die Mitgliedschaft beendet hat, möchte A seine Berichte "mitnehmen", also löschen lassen.
Ich hab hier was gelesen von Schöpfungshöhe. Was ist das genau und woran wird das bemessen? Ist die Schöpfungshöhe bei hochwertigen Verbraucherberichten mit mindestens 1.500-3.000 Wörter, eigene Gedichte, Geschichten und ähnlichem hoch genug?
Was wenn in den Berichten persönliche Namen, Daten und Gewohnheiten von A stehen?
Was wenn unter jedem Bericht eine "Unterschrift" mit Real- und Nickname von A steht?
Was wenn bereits anderen Usern der Wunsch nach Löschung gewährt wurde?
Was wenn sich die Gesinnung von A nach Jahren geändert hat und A nicht mehr dazu steht, was einst verfasst wurde.
Was wenn A heute darunter leidet, dass so viel intimes von ihm da steht?
Wie ist in dem Fall die Rechtslage?
Danke für die Mühe!