
AW: Copyright bei Gif Dateien?
Wenn die Grafik geschützt ist, ist sie geschützt. Dann ist es auch egal, woher der Benutzer sie hat - ggf. muß er seinen "Lieferanten" in Regress nehmen, wenn der ihm etwas verkauft hat (hier: ein Nutzungsrecht), das er gar nicht verkaufen konnte. (Weil er es nicht hatte.)
Für "einfache Webgrafiken" hat das OLG Hamm mal die erforderliche Schöpfungshöhe verneint.
Will sagen: das ist letztlich Abwägungssache, und die Abwägung wird ggf. vom Gericht gemacht.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.