
AW: Rechte am Bild - Fotograf/ Person

Zitat von
Seilschaft BlackPanders
Hallo
1. ist der Fotograf der Urheber.
Ja.
2. Wenn Sie keine Rechte bekommen, wo Sie Abfotografiert sind, können Sie ein Verweigerungsrecht abgeben, dass dieses Bild nicht Veröffentlicht werden darf.
Ein was??? ("Verweigerungsrecht")
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Der Fotograf ist Urheber des Fotos - das Foto darf nur mit seiner Erlaubnis veröffentlicht werden. (Dazu zählt auch eine Website.)
Der Abgebildete hat ein Recht am eigenen Bild - sein Foto darf nur mit seiner Erlaubnis veröffentlicht werden. Ausnahmen: Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Beiwerk auf einer Übersichtsaufnahme, Bilder von öffentlichen Versammlungen, Umzügen usw. In diesen Fällen ist keine Erlaubnis des Abgebildeten nötig.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.