
AW: Bilder-Urheberrechte in Vereinsräumen

Zitat von
STS95
Wenn zum Beispiel ein Mitglied eines Vereins,
im Verein Bilder von sich macht, obwohl es
in der Vereinsordnung untersagt ist,
und diese Bilder dann für sich privat
in anderen Internet-Portalen veröffentlicht
ist es dann Urheber-Verstoß ?
Nein.
Wer hat denn das Copyright eigentlich an den
Bilder? Der Verein als Besitzer oder der
Fotografierte als natürliche Person obwohl
es Ihm nicht gestattet war ?
Das Urheberrecht hat immer der Urheber - also der Fotograf.
Um Personenbildnisse zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen, bedarf es der Erlaubnis des Abgebildeten (§22,23 KUrhG; "Recht am eigenen Bild"), es sei denn, es handelt sich um ein Bildnis der Zeitgeschichte, um Bilder von öffentlichen Versammlungen, Umzügen usw. oder die Abgebildeten sind nur Beiwerk auf einer Übersichtsaufnahme.
Das Urheberrecht an einem Bild und das Recht des Abgebildeten am eigenen Bild sind zwei völlig getrennte Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.