
AW: Urheberrecht von Fotos bei Vereinsveranstaltung
Man kann das Fotografieren in der Satzung festlegen, auch wer Recht dazu hat und wer nicht. Wenn es aber auch für Nichtmitglieder zugänglich ist, müssen die sich verständlicherweise nicht an die Satzung halten. Somit wäre das Verbot für diejenigen hinfällig.
Und ein Urheber hat immer das Entscheidungsrecht, was mit den Bildern passiert. Man kann ihn auch nicht erpressen (genau das würde ich hier sehen).
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.