
AW: Sich fälschlicherweise als Urheber ausgeben
Beide sind die Dummen, jeder für das, wogegen er verstoßen hat.
Hannes nichts dafür kann, da er davon ausging, dass er Peters Eigentum erworben hat.
Im deutschen Recht gibt es keinen gutgläubigen Erwerb. Das heißt, dass dieses "davon ausgehen"Hannes nichts bringt.
Auch hätte Hannes an anderer Stelle hellhörig werden müssen
und er auf die Urheberrechte des Bildes verzichtet,
Das ist nicht möglich. Urheberrechte können weder abgetreten werden, noch kann der Urheber darauf verzichten. bestenfalls können Nutzungs-, Verwertungs-, Veröffentlichungsrechte gewährt wwerden, aber auf das Urheberrecht kann nicht verzichtet werden.
Fazit: Jeder muss für das einstehen, was er getan hat. Hannes muss alle Gewinne herausgeben und Schadensersatz zahlen, Peter genau so. Hannes könnte eventuell noch Schadensersatz von Peter fordern, wegen fehlendem gutgläubigen Erwerb dürfte das aber schwer werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.